RuhrAdvokaten - Bei Fragen zu Befristung und Teilzeit durch den Fachanwalt beraten
Der Arbeitsvertrag ist befristet und soll verlängert werden? Die Befristung ist abgelaufen? Ihre Lebenssituation hat sich verändert und Sie wollen mehr oder weniger arbeiten?
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt, unter welchen Voraussetzungen die Befristung wirksam ist. So können Arbeitsverträge einen sachlichen Grund für die Befristung angeben oder nicht. In beiden Fällen sieht das Gesetz unterschiedliche Grenzen vor, wie oft und für welchen Zeitraum Arbeitsverträge befristet abgeschlossen werden dürfen.
Bei arbeitsrechtlichen Problemen berät Sie bei uns Rechtsanwältin Dittmar als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräten ist seit über 10 Jahren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Ein befristeter Vertrag unterliegt strengen Formerfordernissen:
Oft führen Fehler im Arbeitsvertrag dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Durch eine Entfristungsklage kann hier Rechtssicherheit geschaffen werden.
Wenn es um Ihre arbeitsvertragliche Zukunft geht, setzen Sie auf unsere Erfahrung:
Rufen Sie uns an: 0 23 02 / 20 28 90
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz auch auf den Gebieten:
- Lohn- und Gehaltsprobleme
- Fristlose / außerordentliche Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Abmahnung
- Abfindung
- Aufhebungsvertrag
- Betriebsratstätigkeit
- Tarifvertrag
- Urlaubs(abgeltungs)ansprüche
- Zeugnisüberprüfung
- Mutterschutz
Während des Arbeitsverhältnisses verändert sich ihr Leben:
Das TzBfG gibt auch die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verringern oder zu verlängern. Dies kann ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.
Informieren Sie sich jetzt: 0 23 02 / 20 28 90