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Der Arbeitsvertrag ist befristet und soll verlängert werden? Die Befristung ist abgelaufen? Ihre Lebenssituation hat sich verändert und Sie wollen mehr oder weniger arbeiten?
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt, unter welchen Voraussetzungen die Befristung wirksam ist. So können Arbeitsverträge einen sachlichen Grund für die Befristung angeben oder nicht. In beiden Fällen sieht das Gesetz unterschiedliche Grenzen vor, wie oft und für welchen Zeitraum Arbeitsverträge befristet abgeschlossen werden dürfen.
Bei arbeitsrechtlichen Problemen berät Sie bei uns Rechtsanwältin Dittmar als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräten ist seit über 10 Jahren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Oft führen Fehler im Arbeitsvertrag dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Durch eine Entfristungsklage kann hier Rechtssicherheit geschaffen werden.
Wenn es um Ihre arbeitsvertragliche Zukunft geht, setzen Sie auf unsere Erfahrung:
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Das TzBfG gibt auch die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verringern oder zu verlängern. Dies kann ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.
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Eine Kündigung muss einige Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Liegt ein zutreffender Kündigungsgrund vor? Ist die Schriftlichkeit der Kündigung erfüllt? Wurde die erforderliche Sozialauswahl korrekt durchgeführt? Ist die Kündigungsfrist eingehalten? Steht mir eine Abfindung zu?
Bei arbeitsrechtlichen Problemen berät Sie bei uns Rechtsanwältin Dittmar als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräten ist seit über 10 Jahren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Sie klärt Sie über die Einzelheiten des Kündigungsschutzgesetztes (KschG) auf und leitet ggf. die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Klage ein. Bei einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage erhoben werden. Sonst wird die Kündigung rechtskräftig!
Ziehen Sie daher besser früher als später den Spezialisten hinzu, wenn es um die Grundlage Ihrer Existenz – Ihren Arbeitsplatz – geht.
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Alle Einwände gegen eine Kündigung müssen innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung mit einer Klage geltend gemacht werden. Je eher Sie sich daher mit uns in Verbindung setzen, um so umfassender können wir zum Erfolg einer Klage beitragen.