RuhrAdvokaten - Im Kündigungsschutz durch den Fachanwalt beraten
Eine Kündigung muss einige Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Liegt ein zutreffender Kündigungsgrund vor? Ist die Schriftlichkeit der Kündigung erfüllt? Wurde die erforderliche Sozialauswahl korrekt durchgeführt? Ist die Kündigungsfrist eingehalten? Steht mir eine Abfindung zu?
Bei arbeitsrechtlichen Problemen berät Sie bei uns Rechtsanwältin Dittmar als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräten ist seit über 10 Jahren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Sie klärt Sie über die Einzelheiten des Kündigungsschutzgesetztes (KschG) auf und leitet ggf. die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Klage ein. Bei einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage erhoben werden. Sonst wird die Kündigung rechtskräftig!
Ziehen Sie daher besser früher als später den Spezialisten hinzu, wenn es um die Grundlage Ihrer Existenz – Ihren Arbeitsplatz – geht.
Rufen Sie uns an: 0 23 02 / 20 28 90
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz auch auf den Gebieten:
- Lohn- und Gehaltsprobleme
- Fristlose / außerordentliche Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Abmahnung
- Abfindung
- Aufhebungsvertrag
- Betriebsratstätigkeit
- Tarifvertrag
- Urlaubs(abgeltungs)ansprüche
- Zeugnisüberprüfung
- Mutterschutz
Im Arbeitsrecht sind vielerlei Fristen zu beachten:
Alle Einwände gegen eine Kündigung müssen innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung mit einer Klage geltend gemacht werden. Je eher Sie sich daher mit uns in Verbindung setzen, um so umfassender können wir zum Erfolg einer Klage beitragen.