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Rechtsgebiete (12)

Das Verwaltungsrecht ist eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.
Es regelt insbesondere die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
Genauso vielseitig wie es Behörden und Gesetze im Bereich der Verwaltung gibt, ist dieses Rechtsgebiet.

Das Verkehrsunfallrecht berührt die unterschiedlichsten Gesetze. So werden bei einem Unfall Verkehrs- und Strafrechtsvorschriften verletzt, Sach- und Personenschäden verursacht und unter Umständen sogar dem Unfallverursacher die Fahrerlaubnis entzogen.
Die sich hieraus ergebenden Fragestellungen sollten durch jemanden beantwortet werden, der in diesen Bereichen spezielle Kenntnisse besitzt.

Das Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes. Urheberrechtsverletzungen werden in vielen Rechtsordnungen nicht gesondert geregelt, sondern unterliegen den Regeln des allgemeinen Rechts, also regelmäßig des Zivilprozessrechts, des Deliktsrechts und des Strafrechts. Zivilprozessrechtlich ist besonders der einstweilige Rechtsschutz von Bedeutung, um durch schnelles Handeln irreparable Schäden abzuwenden.

Als Strafrecht bezeichnet man den Teil der Rechtsordnung,
der die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie die einzelnen Merkmale des strafwürdigen Verhaltens festlegt, bestimmte
Strafen androht und neben sonstigen Rechtfolgen insbesondere Maßregeln der Besserung und Sicherung vorsieht.

Urlaub - die bekanntlich schönste Zeit des Jahres.
Damit kein Albtraum daraus wird, sollte man wissen, welche Rechte einem zustehen. Das Reiserecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter auf der Basis des geschlossenen Reisevertrages.

Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bzw. zwischen Wohnungseigentümern nehmen häufig einen langen Zeitraum in Anspruch, verursachen mitunter beträchtliche Kosten 
und belasten das persönliche Verhältnis der Betroffenen.
Daher stehen wir Vermietern, Mietern und Wohnungseigentümern bereits im Vorfeld eines etwaigen Prozesses beratend zur Seite, um frühzeitig eine sachgerechte Regelung zu treffen.

IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet.

Wir beraten Sie in diesem Rechtsbereich in allen Rechtsfragen des E-Commerce. Dazu gehören beispielsweise Verbraucherverträge (B2C - Business-to-Consumer), die weitgehend durch das Fernabsatzrecht des BGB (§§ 312b ff. BGB) geprägt sind. E-Commerce umfasst außerdem unter anderem Internetauktionen, Internetplattformen, Web 2.0, Communities und Social Media sowie generell alle Verträge zwischen Unternehmen (B2B - Business-to-Business), die über elektronische Medien abgeschlossen werden.

Bereits bei geringer Überschreitung von Zahlungszielen sollte sofort reagiert werden und dabei können wir Ihnen helfen.

Gerade in der heutigen Zeit ist es leider zur Normalität geworden, Zahlungsfristen zu überschreiten. Dies kann zu eigenen erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen, weshalb eine schnelle Reaktion notwendig ist.

In familienrechtlichen Angelegenheiten finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen, die mit Ihrer Eheschließung sowie Trennung und Scheidung zusammenhängen, wie z.B.:

  • Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt
  • Zugewinn / Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich/Altersversorgung
  • Wohnungszuweisung/Hausrat
  • elterliche Sorge / Umgang
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Erben und Vererben ist oft ein heikles Thema, denn wer spricht schon gerne über den Tod und die entsprechenden Folgen.
Die Fälle, in denen die reiche Erbtante unerwartet verstirbt und glücklichen Erben ein ebenso unerwartet großes Vermögen vererbt, sind eher die Ausnahme.