Es ist daher immer sinnvoll, einen Anwalt hinzuziehen um gerade auch bei Verhandlungen mit Versicherungen den eigenen Interessen eine gewisse Standfestigkeit zu verleihen.
Die entsprechend anfallenden Anwaltskosten sind Teil des Unfallschadens und bei einem Alleinverschulden des Unfallgegners von dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Somit entstehen auch dem Geschädigten, der über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, keine Kosten.
Sollte eine Mitschuld des Geschädigten vorliegen, so hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zumindest die Anwaltskosten in Höhe des Haftungsanteils zu erstatten.
Die Regulierung der Ansprüche ist für die Versicherungsgesellschaften ein ständig wiederkehrender Vorgang. Um die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche sicherzustellen sollten Sie auf eine Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht verzichten. Sie sollten daher bei hohen Sachschäden oder schweren Verletzungen mit der Versicherung keinen Abfindungsvergleich treffen, ohne zuvor einen anwaltlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei steht Ihnen auch in diesem Rechtsbereich mit fundiertem Wissen zur Verfügung.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- Beratung
- Überprüfung der Anspruchsgrundlage unter Einbeziehung sämtlicher betroffener Vorschriften
- Geltendmachung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden bei der gegnerischen Versicherung
- Korrespondenz mit betroffenen Behörden (Polizei, Bußgeldstelle etc.)
- Geltendmachung von Eigenschäden gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
- Abwicklung von Unfallschäden mit Auslandsbezug
- Vertretung bei straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten
- Gerichtliche Durchsetzung der Sach-, Personen- und Vermögensschäden