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Die Mehrzahl der deutschen Arbeitnehmer leistet zuweilen oder regelmässig Überstunden. Und viele tun dies, ohne dass der Chef die Mehrarbeit angeordnet hat. Dies kann zu Problemen führen.
Wenn bereits die Gestaltung des „Werkvertrags“ erkennen lässt, dass nicht die Herstellung einer Sache oder eines Erfolgs, sondern eine bestimmte Tätigkeit geschuldet wird, besteht zwischen den Parteien nach dem wahren Geschäftsinhalt ein Arbeitsverhältnis, so urteilte das Bundesarbeitsgericht am 25. September 2013.  
Der Arbeitgeber beabsichtigte, die Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung statt einer Stammkraft einzusetzen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beteiligen. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann er seine Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers ua.…
  In der Entscheidung vom 24. Juli 2013 (Az. 3 Sa 1749/12) werteten die Hammer Richter einen Fremdpersonaleinsatz bei der Bertelsmann-Tochter Arvato-Systems als Scheinwerkvertrag.
Das Arbeitsgericht Eberswalde hat auffallend niedrige Löhne eines uckermärkischen Pizza-Lieferservice als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am Dienstag einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen den Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte. Er muss demnach an das Jobcenter rund 11 000 Euro Aufstockungsleistungen für überwiegend geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen. 
Die Wahl eines Betriebsrats ist anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste nicht übereinstimmt und die Differenz so groß ist, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen konnte.
Anders als bei einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist können die Parteien eines Arbeitsvertrages weder die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtern (§ 202 Abs. 1 BGB) noch die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner im Voraus erlassen (§ 276 Abs. 3 BGB). Zudem haftet der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen und…
Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner Weltanschauung oder wegen bei ihm vermuteter Weltanschauung benachteiligt, kann dies Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass Indizien vorgetragen und bewiesen werden, die auf die Benachteiligung wegen einer (vermuteten) Weltanschauung hindeuten. Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind…
Ein ehemaliger Arbeitgeber hat nicht das Recht, einen Mitarbeiter zu maßregeln, der nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis auf facebook "Luft ablässt"