und postet, das der Ex-Chef eine "Pfeife" und das Unternehmen ein "Drecksladen" sei. Da dies über die "Freunde"-Seite geschah, also öffentlich nicht eingesehen werden konnte, hielt das Arbeitsgericht Bochum die "Formalbeleidigung" als von der Meinungsfreiheit gedeckt.
(Arbeitsgericht Bochum, 3 Ca 1203/11)
Quelle: Rheinische Post, 15.06.2013