Telefon

(+49) 0 23 02 / 20 28 90

Öffnungszeiten

RuhrAdvokaten - Ihre Anwaltskanzlei  für Strafrecht, die Sie (außer)gerichtlich vertritt und vertrauensvoll berät

 

Ihre Anwälte in Witten

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, befindet sich zumeist in einer für ihn völlig fremden und bedrohlichen Situation, deren Meisterung Auswirkungen auf viele Bereiche seines weiteren Lebens haben kann. Man sieht sich einer übermächtigen Ermittlungsbehörde gegenüber deren Handlungs- und Verfahrensweise für den Außenstehenden nur schwer durchschaubar ist.

Aus diesem Grund sind wir bestrebt, unseren Mandanten möglichst schon im Ermittlungsverfahren nicht nur zu beraten, sondern Sie auch mit dem Ablauf des Verfahrens und dessen Auswirkungen vertraut zu machen. Vor Eintritt in eine Hauptverhandlung ist es uns wichtig zu vermitteln, wie Entscheidungsprozesse im Strafverfahren ablaufen und in welcher Weise Auftreten und eigenes Aussageverhalten diese beeinflussen können.

Wir begleiten Sie bei Bedarf zu polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen.

 

Rufen Sie uns an: 0 23 02 / 20 28 90

 

Unsere Kanzlei berät und vertritt sie außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Gebieten:

  • Verteidigung in Ermittlungs- & Strafverfahren
  • Pflichtverteidigung
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Untersuchungshaft
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Nebenklägervertretung
  • Körperverletzungs- und Tötungsdelickt
  • Fälschungsdelikte
  • Vermögensdelikte (Diebstahl, Raub, Betrug)
  • Brandstiftungsdelikte

 

Richtiges Verhalten im Notfall

Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie keine Angaben zum erhobenen Vorwurf machen, bevor wir für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten haben. Erst danach kann entschieden werden, ob die Abgabe von Erklärungen sinnvoll ist und welchen Inhalt diese haben sollten.

Im Falle einer Festnahme oder bei Ihnen eine Hausdurchsuchung müssen Sie Ruhe bewahren und sollten nur Angaben zu Ihren Personalien machen. Verlangen Sie die Möglichkeit, einen Strafverteidiger anzurufen. Die Polizei muss Ihnen dann Gelegenheit geben uns zu kontaktieren, bevor Sie zur Sache befragt werden.

Überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn es um die Schuldfrage geht, steht Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel!

Informieren Sie sich jetzt: 0 23 02 / 20 28 90

Gelesen 3868 mal Letzte Änderung am Dienstag, 06 Mai 2014 12:30
Artikel bewerten
(0 Stimmen)

About The Author

Schreibe einen Kommentar

Bitte achten Sie darauf, alle Felder mit einem Stern (*) auszufüllen. HTML-Code ist nicht erlaubt.