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Fallstricke in der Wahlkabine

Die Liste ist lang und der Wähler vielleicht noch unentschlossen – da ist ein Kreuz auf dem Stimmzettel schnell falsch gesetzt. Wer in der Wahlkabine nun versucht nachzubessern, läuft Gefahr, dass seine Stimme für ungültig erklärt wird. Auch wenn die Theorie einfach klingt, die Praxis ist offenbar kompliziert. Bei der letzten Bundestagswahl konnten 760 000 Stimmen nicht zugeteilt werden, weil sie nicht eindeutig auf dem Stimmzettel notiert waren. Das Bundeswahlgesetz bestimmt dabei sehr genau, wann ein Stimmzettel ungültig ist:

 

• Wenn mehr als ein Kreuz pro Spalte gesetzt ist.
• Wenn nichts markiert wurde oder nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, wo markiert wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Wähler ein bereits gesetztes Kreuz durchstreicht und an anderer Stelle ein weiteres setzt.
• Auch Bemerkungen wie „diese Partei habe ich noch nie gewählt“ haben auf Stimmzetteln nichts zu suchen.
• Kann nur eine der beiden Stimmen nicht eindeutig zugewiesen werden, gilt zumindest die korrekt gesetzte als gültig.

„Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein“, sagt Klaus Pötzsch, Pressesprecher des Bundeswahlleiters. Wenn man einen Haken anstelle eines Kreuzes setzte, sei das aber in Ordnung. Fragezeichen kämen als Alternative hingegen nicht in Frage.

Verhaltensregeln im Wahllokal

Darüber hinaus können sich Wähler im Wahllokal auch durch Schleichwerbung um ihre Stimme bringen: In der Wahlkabine darf nicht lautstark telefoniert werden – „schon gar nicht, wenn jemand dabei erwähnt, wen er wählt“, so Pötzsch. Das sei Wählerbeeinflussung und deshalb im Wahllokal nicht gestattet. Gleiches gilt für Kleidung, auf der für ein Lager geworben wird. Wenn jemand mit einem T-Shirt Werbung für eine Partei macht, darf er damit nicht ins Wahllokal.

Gemeinsam in der Wahlkabine

Mehr Kulanz können Wähler hingegen erwarten, wenn Sie mit ihren Kindern unterwegs sind. Gegen Kleinkinder in der Wahlkabine spräche nichts, “aber einen 13-Jährigen kann man auch mal davor stehen lassen“, rät Pötzsch. Auch Behinderte müssen nicht fürchten, ohne Unterstützung wählen zu müssen. Selbst Tiere sind erlaubt: weil die im Gegensatz zu Menschen keine Stimmung für Parteien machen können.

Tipp

Sollte auf dem Stimmzettel doch mal ein Kreuz verrutschen, holen Sie sich lieber einen neuen beim Wahlvorstand und geben den alten ab. Der irrtümlich ausgefüllte Zettel wird zerrissen. So laufen Sie nicht Gefahr, dass ihre Stimme am Ende des Wahltages für ungültig erklärt wird.

Quelle: Pressemitteilung des DAV | Bildquelle: Wilhelmine Wulff  / pixelio.de

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