Zwar seien im Internet umfassende Informationen über arbeitsrechtliche Probleme zugänglich - allerdings nur in unstrukturierter Form. Eine Fachzeitschrift bereite aktuelle Informationen dagegen besser auf, so das LAG. Die Argumente des LAG seien „offensichtlich richtig“ - bezogen auf die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ und grundsätzlich auch auf andere Fachzeitschriften. Mit Hilfe des Zeitschriftenbezugs könne der Betriebsrat „einen strukturierten Zugang zu aktuellen Problemen“ finden, was allein ein Internetzugang nicht bietet.
Beschluss des Bundesarbeitsgericht vom 19. März 2014 - Az.7 ABN 91/13
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