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Arbeitgeber muss Betriebsrat Fachzeitschriften bezahlen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG)bestätigt in einem am Mittwoch, 20. August 2014 veröffentlichten Beschluss, dass der Arbeitgeber als Sachmittel für die Betriebsratsarbeit ein Fachzeitschriften-Abo zu bezahlen habe.

Den Hinweis des Arbeitgebers, der Betriebsrat könne benötigte Informationen alternativ auch mit Hilfe des Internets erhalten, ließen die Vorinstanzen sowie das BAG nicht gelten. Im konkreten Fall ging es um ein Abonnement der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“.

Zwar seien im Internet umfassende Informationen über arbeitsrechtliche Probleme zugänglich - allerdings nur in unstrukturierter Form. Eine Fachzeitschrift bereite aktuelle Informationen dagegen besser auf, so das LAG. Die Argumente des LAG seien „offensichtlich richtig“ - bezogen auf die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ und grundsätzlich auch auf andere Fachzeitschriften. Mit Hilfe des Zeitschriftenbezugs könne der Betriebsrat „einen strukturierten Zugang zu aktuellen Problemen“ finden, was allein ein Internetzugang nicht bietet.

Beschluss des Bundesarbeitsgericht vom 19. März 2014 - Az.7 ABN 91/13

Quelle: PM des BAG | Bildquelle : Katharina Bregulla  / pixelio.de

 

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